1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist der Unterricht für Kinder und Erwachsene in Musik und Tanz. Es gibt unterschiedliche Unterrichtsangebote, die jederzeit variieren können. Jedes Angebot besteht für die Nutzung einmal pro Woche und wird mit monatlichen Beiträgen bezahlt. Der Nutzer hat umseitig ein Angebot ausgewählt, für das dieser Vertrag Gültigkeit hat.
Bei Nutzung mehrerer Angebote erhöht sich der monatliche Beitrag um den in Ziffer 5 festgelegten Beitrag für jedes weitere Angebot abzüglich des in Ziffer 5 festgelegten Prozentsatzes.
2. Nicht-Nutzung des Unterrichts/Unterrichtsausfall
Wenn der Nutzer die ihm zur Verfügung gestellten Unterrichtseinheiten oder sonstigen Leistungen aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht in Anspruch nimmt, so ist dieser nicht berechtigt, die vereinbarten Beiträge ganz oder teilweise zu mindern oder zurückzufordern oder Ersatz-Stunden zu verlangen.
MOVE & MUSIC ist berechtigt, die Räume und Einrichtungen an insgesamt 8 (in Worten: acht) Tagen innerhalb eines Kalenderjahres zum Zwecke der Renovierung, Instandsetzung oder zur Ausführung sonstiger Arbeiten zu schließen. Ferner ist MOVE & MUSIC berechtigt, Einrichtungen und Räume auch teilweise zu sperren, wenn dies in Zusammenhang mit dem Gefährdungsausschluss oder der Instandsetzung steht. Bei Schließung der gesamten Einrichtung, die durch Schäden aus höherer Gewalt hervorgeht, kann vom Nutzer kein Ersatzanspruch gleich welcher Art gestellt werden.
Bei Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers, die länger als 4 Wochen anhält, entfallen die fälligen Beiträge erst nach Ablauf von 4 aufeinander folgenden Unterrichtseinheiten. Die ersten 4 Wochen unter Krankheit sind beitragspflichtig.
Bei Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers, die eine oder zwei aufeinander folgenden Unterrichtseinheit/en betrifft, besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden. Die Beiträge sind weiterhin voll zu zahlen.
Gelegentliche Stundenausfälle (z.B. Lehrerfortbildung, höhere Gewalt) begründen keinen Anspruch auf Gebührenerstattung.
Stundenausfälle, die vom Lehrer selbstverschuldet sind, werden nach Möglichkeit nachgeholt.
3. Änderungen
MOVE & MUSIC ist berechtigt, jederzeit zumutbare Änderungen an den Einrichtungen und Leistungen vorzunehmen.
4. Übertragbarkeit von Rechten
Die Rechte des Nutzers sind nicht übertragbar und nur von ihm persönlich in Anspruch zu nehmen.
5. Beiträge/Unterricht/Zahlung
Folgendes Angebot mit folgenden monatlichen Beiträgen bietet MOVE & MUSIC an:
MUSIKUNTERRICHT
Einzelunterricht (gleich welches Instrument), 30 Min wöchentl. / pro Monat 80,- €
Einzelunterricht (gleich welches Instrument), 45 Min wöchentl. / pro Monat 106,- €
Unterricht im Duo (gleich welches Instrument), 30 Min wöchentl. / pro Monat 50,- € p.P.
Unterricht in der Gruppe „Wir machen Musik“, 45 Min wöchentl. / pro Monat 33,- € p.P.
TANZUNTERRICHT
Unterricht f. Kinder in der Gruppe, 45/60 Min wöchentl. / pro Monat 33,- € p.P.
Ballettunterricht f. Kinder in der Gruppe, 60 Min wöchentl. / pro Monat 33,- € p.P.
Ballettunterricht fortgeschritten, 75 Min wöchentl. / pro Monat 42,- € p.P.
UNTERRICHT FÜR ERWACHSENE
Yogilates f. Erwachsene, 75 Min wöchentl. / 10 Termine 120,- € p.P.
ERMÄßIGUNGEN
Geschwister erhalten folgende Ermäßigungen:
das erste angemeldete Kind 0%
jedes weitere angemeldete Kind 10%
NUTZUNG MEHRERER ANGEBOTE
Wird ein zweites Angebot genutzt, so erhält der Nutzer 10 % Ermäßigung auf das günstigere Angebot.
Der Unterricht findet fortlaufend statt, ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage sowie die Schulferien. Feiertage und Schulferien sind beitragspflichtig. Der Unterricht findet in den Räumen von MOVE & MUSIC statt.
Die Einzelunterrichtszeiten werden individuell festgelegt. Die Gruppenunterrichtszeiten sind im aktuellen Kursprogramm verzeichnet.
Der Nutzer ermächtigt MOVE & MUSIC, die von ihm zu entrichtenden Beiträge vereinbarungsgemäß mittels Lastschriftverfahren zu Lasten seines Kontos jeweils zum ersten Tag eines Kalendermonats einzuziehen. Der Beitrag wird auch dann fällig, wenn keine Teilnahme am Unterricht erfolgt.
Versäumte Stunden können in der Regel nicht nachgeholt werden. Wird der Vertrag gemäß den Bestimmungen der Ziffer 7 verlängert, so gelten die von dem Zeitpunkt an gültigen Beiträge. Zur Zahlung ist der Nutzer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
6. Haftung/Aufsicht
Die Benutzung der Räumlichkeiten und Angebote von MOVE & MUSIC geschieht auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche des Nutzers gegenüber MOVE & MUSIC sind ausgeschlossen, wenn bei Eintritt eines Schadens kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MOVE & MUSIC und dessen Organe oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Bei Sach-, Vermögens- oder Körperschäden haftet MOVE & MUSIC nur bis zur Höhe der durch MOVE & MUSIC abgeschlossenen Haftpflichtversicherungssumme.
Für selbstverschuldete Unfälle, Garderobe und sämtliche vom Nutzer mitgebrachten Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
7. Kündigung/Verlängerung
Grundsätzlich gilt der Vertrag auf unbestimmte Dauer.
Der Vertrag kann nach Unterrichtsbeginn während der ersten drei Monate ohne Angabe von Gründen zum Monatsende gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung zum 30. April und 31. Oktober eines Kalenderjahres möglich.
Die Vertragskündigung muss jeweils vier Wochen vorher (bis zum 31. März bzw. bis zum 30. September) schriftlich erfolgt sein.
Es gilt das Datum des Poststempels oder der Tag, an dem MOVE&MUSIC die Kündigung persönlich erhalten hat.
Verstößt der Nutzer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, so ist MOVE & MUSIC berechtigt, dem Nutzer eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.
8. Nebenabreden
Den Vertragsbedingungen abweichende Veränderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Nebenabreden können jederzeit vereinbart oder gekündigt werden.
Verlängert sich der Vertrag gemäß den Bestimmungen der Ziffer 7, so gelten auch die getroffenen Nebenabreden als verlängert, sofern sie nicht ausdrücklich gekündigt werden.
9. Datenschutz
Der Nutzer erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Abrechnung sowie Kommunikation im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses einverstanden. MOVE & MUSIC verarbeitet die personenbezogenen Daten des Nutzers gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit diesen Daten.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass MOVE & MUSIC sich das Recht vorbehält, Bild-, Video- und Audioaufnahmen, auf denen der Teilnehmer zu sehen und/oder zu hören ist, für öffentliche Werbezwecke (z. B. auf der Webseite, in sozialen Medien, in der Presse oder in Flyern) zu nutzen, sofern keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. Individuelle Aufnahmen werden nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Teilnehmers oder, im Falle minderjähriger Teilnehmer, des Erziehungsberechtigten genutzt.
Der Nutzer hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu fordern.
10. Gebühren für die Benutzung schuleigener Instrumente & Umgang mit Selbigen
Instrumente können nur für einen Zeitraum von 3 Monaten ausgeliehen werden. Die Gebühr hierfür beträgt 10 € im Monat. Diese ist mit den monatlichen Beiträgen zusammen zu entrichten und wird ebenfalls vom Konto des Nutzers per Lastschriftverfahren eingezogen.
Instrumente und Zubehör sind vom Benutzer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter auf eigene Kosten zu pflegen. Über Einzelheiten der Pflege erteilt die Lehrkraft Auskunft.
Für Verlust und Beschädigung haben der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter in vollem Umfang einzustehen. Es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Mit Reparaturen dürfen nur von der Musikschule benannte Firmen beauftragt werden.
Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Rückgabe hat über die Lehrkraft zu erfolgen.
11. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden oder umseitigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist so zu ergänzen, abzuändern, streichen oder umzudeuten, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird.